CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

  1. Ein Verfahren kann gegen mehrere Beklagte eingeleitet werden, wenn die Zuständigkeit des Gerichts für alle Beklagten gegeben ist.
  2. Das Gericht kann das Verfahren in zwei oder mehrere getrennte Verfahren gegen verschiedene Beklagte trennen.
  3. Ordnet das Gericht eine Verfahrenstrennung gemäß Absatz 2 an, zahlen die Kläger in dem neuen Verfahren eine neue Gerichtsgebühr in Übereinstimmung mit Teil 6, sofern das Gericht nichts anderes bestimmt.
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