CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Das Gericht kann anordnen, dass von mehreren Klägern oder in Bezug auf mehrere Patente eingeleitete Verfahren in getrennten Verfahren verhandelt werden.
- Ordnet das Gericht eine Trennung des Verfahrens an, entscheidet es gemäß Teil 6 über die Zahlung neuer Gerichtsgebühren.
- Das Gericht kann anordnen, dass parallele Verletzungs- oder Nichtigkeitsverfahren in Bezug auf dasselbe Patent oder dieselben Patente vor derselben Lokal- oder Regionalkammer oder vor der Zentralkammer oder dem Berufungsgericht gemeinsam verhandelt werden, wenn dies im Interesse der Rechtspflege liegt.
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