CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

  1. Das Gericht kann auf Antrag einer Partei anordnen, dass eine Person
(a) als Partei hinzugefügt wird,
(b) als Partei ausscheidet,
(c) eine andere Partei ersetzt.
  1. Das Gericht fordert die anderen Verfahrensparteien auf, nach Zustellung des Antrags so bald wie möglich dazu Stellung zu nehmen.
  2. Ordnet das Gericht an, dass eine Person Partei wird oder als Partei ausscheidet, kann es in Bezug auf diese Partei geeignete Anordnungen hinsichtlich der Zahlung von Gerichtsgebühren und Kosten treffen.
Imported: