IVSG (außer Kraft)

IVSG (außer Kraft)  
Intelligente Verkehrssysteme Gesetz (außer Kraft)

Die zuständigen Behörden der Länder können sich im Rahmen der landesrechtlichen Regelungsbefugnisse der zuständigen Behörde nach § 5 im Wege der Organleihe bedienen.
Import: