CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

Der Berichterstatter bestimmt so bald wie möglich nach Zustellung der Klageerwiderung nach Rücksprache mit den Parteien einen Termin für eine Zwischenanhörung (ggf. [Regel 101.1]) sowie einen Termin für die mündliche Verhandlung. Der Berichterstatter kann einen Alternativtermin bestimmen.
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