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Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes
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§ 1 Befriedete Bezirke
§ 2 Schutz von Verfassungsorganen
§ 3 Zulassung von Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen
§ 4 Bußgeldvorschriften
§ 5 Einschränkung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit
Anlage (zu § 1 Satz 2)