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NiSG

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Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

table of contents

  • § 1 Anwendungsbereich§ 2 Schutz in der Medizin§ 3 Schutz bei kosmetischen oder sonstigen Anwendungen§ 4 Nutzungsverbot für Minderjährige§ 5 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 6 Befugnisse der zuständigen Behörden§ 6a Bekanntgabe von Prüfstellen§ 7 Kosten§ 8 Bußgeldvorschriften