CPR

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Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

  1. Während der Prüfung des Antrags auf Aufhebung oder Abänderung einer Entscheidung des Amtes kann der Berichterstatter den Kläger auffordern, innerhalb einer festzusetzenden Frist weitere Schriftsätze einzureichen.
  2. Gegebenenfalls kann der Berichterstatter, nach Rücksprache mit dem Kläger, einen Termin für eine Zwischenanhörung bestimmen.
  3. Regel 35 gilt entsprechend.
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