CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Der Kläger kann innerhalb eines Monats eine Replik auf die Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung einreichen.
- Der Beklagte kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Replik eine Duplik auf die Replik einreichen. Die Duplik ist auf die in der Replik enthaltenen Vorbringen zu beschränken.
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