CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

  1. Jede Klage auf Nichtigerklärung eines Patents ist gegen den Inhaber des Patents zu richten.
  2. Wenn die Nichtigkeitsklage gegen den Inhaber gemäß Regel 8.6 („der eingetragene Inhaber“) gerichtet ist, der eingetragene Inhaber aber nicht der Inhaber im Sinne von Regel 8.5(a) oder (b) („Regel 8.5-Inhaber“) ist, hat jeder dieser Inhaber so bald wie möglich nach der Zustellung der Klage auf Nichtigerklärung beim Gericht gemäß Regel 305.1(c) den Austausch des eingetragenen Inhabers durch den Regel 8.5-Inhaber zu beantragen.
Bezug zum Übereinkommen: Artikel 47 Absatz 5 und 65 Absatz 1
Imported: