CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Anordnungen nach den Regeln 360, 361 und 362 werden auf Vorschlag des Berichterstatters vom Spruchkörper erlassen.
- Wird die Entscheidung vom Gericht erster Instanz gemäß den Regeln 360, 361 und 362 erlassen, ist sie eine Endentscheidung im Sinne von Regel 220.1(a).
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