CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Der Vorsitzende Richter des Spruchkörpers, dem die Klage zugewiesen wurde [Regel 17.2] bestimmt einen rechtlich qualifizierten Richter des Spruchkörpers als Berichterstatter. Der Vorsitzende Richter kann sich selbst als Berichterstatter bestimmen. Die Kanzlei teilt dem Kläger und dem Beklagten so bald wie möglich mit, wer der Berichterstatter ist.
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