CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

Das Verfahren vor dem Gericht erster Instanz umfasst die folgenden Abschnitte:
(a) ein schriftliches Verfahren;
(b) ein Zwischenverfahren, während dessen auch eine Zwischenanhörung mit den Parteien stattfinden kann;
(c) ein mündliches Verfahren, das, vorbehaltlich der Regeln 116.1 und 117, eine mündliche Verhandlung der Parteien einschließt, sofern das Gericht nicht mit Zustimmung der Parteien auf eine mündliche Verhandlung verzichtet;
(d) ein Schadensersatzverfahren, welches ein Verfahren zur Offenlegung der Bücher beinhalten kann;
(e) ein Kostenfestsetzungsverfahren.
Bezug zum Übereinkommen: Artikel 52, 68 und 69
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