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Arzneimittelgesetz
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Erster Abschnitt
:
Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich
§ 1 - § 4c
Zweiter Abschnitt
:
Anforderungen an die Arzneimittel
§ 5 - § 12
Dritter Abschnitt
:
Herstellung von Arzneimitteln
§ 13 - § 20d
Vierter Abschnitt
:
Zulassung der Arzneimittel
§ 21 - § 37
Fünfter Abschnitt
:
Registrierung von Arzneimitteln
§ 38 - § 39d
Sechster Abschnitt
:
Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung
§ 40 - § 42e
Siebter Abschnitt
:
Abgabe von Arzneimitteln
§ 43 - § 53
Achter Abschnitt
:
Sicherung und Kontrolle der Qualität
§ 54 - § 55a
Neunter Abschnitt
:
(weggefallen)
§§ 56 bis 61
Zehnter Abschnitt
:
Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken
§ 62 - § 63k
Elfter Abschnitt
:
Überwachung
§ 64 - §§ 69a und 69b
Zwölfter Abschnitt
:
Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Zivilschutz
§ 70 - § 71
Dreizehnter Abschnitt
:
Einfuhr und Ausfuhr
§ 72 - § 74
Vierzehnter Abschnitt
:
Informationsbeauftragter, Pharmaberater
§ 74a - § 76
Fünfzehnter Abschnitt
:
Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen
§ 77 - § 83a
Sechzehnter Abschnitt
:
Haftung für Arzneimittelschäden
§ 84 - § 94a
Siebzehnter Abschnitt
:
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 95 - § 98
Achtzehnter Abschnitt
:
Überleitungs- und Übergangsvorschriften
§ 99 - Anhang