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Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen
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§ 33 Begrenzung der höheren Verzinsung bei Darlehen für Miet- und Genossenschaftswohnungen aus nicht öffentlichen Mitteln und Wohnungsfürsorgemitteln für Landesbedienstete der Personengruppen II und III
§ 34 Begrenzung der höheren Verzinsung bei Wohnheimen
§ 35 Begrenzung der höheren Verzinsung bei vor dem 1. Januar 1970 bewilligten Darlehen für Eigentumsmaßnahmen
§ 36 Begrenzung der höheren Verzinsung bei ab dem 1. Januar 1970 bewilligten Darlehen für Eigentumsmaßnahmen
§ 37 Härtefallklausel
§ 38 Zinsanhebungsverfahren
§ 39 Begrenzung der höheren Verzinsung bei der Förderung selbstgenutzten Wohneigentums auf der Grundlage des Wohnraumförderungsgesetzes
Teil 8
:
aufgehoben
§ 40 - § 43
Teil 9
:
Schlussvorschriften
§ 44 - § 45