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Verpackungsgesetz (außer Kraft)
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Abschnitt 1
:
Allgemeine Vorschriften
§ 1 - § 6
Abschnitt 2
:
Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen
§ 7 - § 12
Abschnitt 3
:
Sammlung, Rücknahme und Verwertung
§ 13 - § 17
Abschnitt 4
:
Systeme
§ 18 - § 23
Abschnitt 5
:
Zentrale Stelle
§ 24 - § 30
Abschnitt 6
:
Getränkeverpackungen
§ 30a - § 32
Abschnitt 7
:
Minderung des Verbrauchs bestimmter Einwegverpackungen
§ 33 - § 34
Abschnitt 8
:
Schlussbestimmungen
§ 35 - Anlage 5