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Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
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157 Urteilsabschrift an den Beschwerdegegner
Mit der Zustellung der Berufungs- oder Revisionsschriften ist dem Gegner des Beschwerdeführers, falls noch nicht geschehen, eine Abschrift des Urteils mit Gründen zu übersenden.
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25.03.2026