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Psychotherapeutengesetz
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Inhaltsverzeichnis
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Abschnitt 1
:
Approbation, Erlaubnis zur vorübergehenden oder partiellen Berufsausübung
§ 1 - § 6
Abschnitt 2
:
Studium, das Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist, psychotherapeutische Prüfung
§ 7 - § 10
Abschnitt 3
:
Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen
§ 11 - § 13
Abschnitt 4
:
Erbringen von Dienstleistungen
§ 14 - § 19
Abschnitt 5
:
Verordnungsermächtigungen
§ 20 - § 21
Abschnitt 6
:
Aufgaben und Zuständigkeiten
§ 22 - § 25
Abschnitt 7
:
Übergangsvorschriften, Bestandsschutz
§ 26 - § 28