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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
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Strafrecht
Ordnungswidrigkeitsrecht
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§ 3 Keine Ahndung ohne Gesetz
Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.
Import:
26.07.2025