Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
OWiG
Alle Überschriften ausklappen
OWiG
info
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
info
Zur Einzelansicht
Strafrecht
Ordnungswidrigkeitsrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 2 Sachliche Geltung
Dieses Gesetz gilt für Ordnungswidrigkeiten nach Bundesrecht und nach Landesrecht.
Import:
26.07.2025