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Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
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§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Schutz in der Medizin
§ 3 Schutz bei kosmetischen oder sonstigen Anwendungen
§ 4 Nutzungsverbot für Minderjährige
§ 5 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 6 Befugnisse der zuständigen Behörden
§ 6a Bekanntgabe von Prüfstellen
§ 7 Kosten
§ 8 Bußgeldvorschriften