Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
GOBRat (außer Kraft)
Alle Überschriften ausklappen
GOBRat (außer Kraft)
info
Geschäftsordnung des Bundesrates (außer Kraft)
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Bundesrates beginnt am 1. November eines jeden Jahres und endet am 31. Oktober des folgenden Jahres.
Import:
08.06.2025