GOBRat (außer Kraft) Geschäftsordnung des Bundesrates (außer Kraft)
GOBRat (außer Kraft)
Geschäftsordnung des Bundesrates (außer Kraft)
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Die Mitglieder des Bundesrates dürfen nicht gleichzeitig dem Bundestag angehören. Wird ein Mitglied des Bundesrates in den Bundestag gewählt, so muß es dem Präsidenten des Bundesrates in angemessener Frist mitteilen, welches der beiden Ämter es niederlegt.
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