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Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
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ERSTER TEIL
:
Formen kommunaler Gemeinschaftsarbeit
§ 1
ZWEITER TEIL
:
Die kommunale Arbeitsgemeinschaft
§ 2 - § 3
DRITTER TEIL
:
Der Zweckverband
§ 4 - § 22a
VIERTER TEIL
:
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung
§ 23 - § 26
FÜNFTER TEIL
:
Das gemeinsame Kommunalunternehmen
§ 27 - § 28
SECHSTER TEIL
:
Aufsicht und Entscheidung über Streitigkeiten
§ 29 - § 30
SIEBTER TEIL
:
Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 31 - § 34