CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Der Berichterstatter kann von sich aus oder auf Aufforderung durch den Präsidenten des Europäischen Patentamts den Präsidenten des Europäischen Patentamts um eine schriftliche Stellungnahme zu allen Fragen ersuchen, die im Verlauf des Verfahrens nach diesem Abschnitt und einer durch den Kläger nach Regel 200 eingelegten Berufung auftreten. Der Kläger hat das Recht, auf die Stellungnahme des Präsidenten zu erwidern.
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