CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Während der Prüfung des Antrags auf Aufhebung oder Abänderung einer Entscheidung des Amtes kann der Berichterstatter den Kläger auffordern, innerhalb einer festzusetzenden Frist weitere Schriftsätze einzureichen.
- Gegebenenfalls kann der Berichterstatter, nach Rücksprache mit dem Kläger, einen Termin für eine Zwischenanhörung bestimmen.
- Regel 35 gilt entsprechend.
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