CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

  1. Das schriftliche Verfahren umfasst:
(a) die Einreichung einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung (durch den Kläger) [Regel 63],
(b) die Einreichung einer Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung (durch den Beklagten) [Regeln 67 und 68] und optional
(c) die Einreichung einer Replik auf die Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung [Regel 69],
(d) die Einreichung einer Duplik auf die Replik [Regel 69].
  1. Regel 12.5 findet Anwendung.
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