CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Der Beklagte hat die Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage auf Nichtigerklärung einzureichen.
- Die Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage kann umfassen:
(a) einen Antrag auf Änderung des Patents,
(b) eine Verletzungswiderklage.
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