CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Jede Klage auf Nichtigerklärung eines Patents ist gegen den Inhaber des Patents zu richten.
- Wenn die Nichtigkeitsklage gegen den Inhaber gemäß Regel 8.6 („der eingetragene Inhaber“) gerichtet ist, der eingetragene Inhaber aber nicht der Inhaber im Sinne von Regel 8.5(a) oder (b) („Regel 8.5-Inhaber“) ist, hat jeder dieser Inhaber so bald wie möglich nach der Zustellung der Klage auf Nichtigerklärung beim Gericht gemäß Regel 305.1(c) den Austausch des eingetragenen Inhabers durch den Regel 8.5-Inhaber zu beantragen.
Bezug zum Übereinkommen: Artikel 47 Absatz 5 und 65 Absatz 1
Import: