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Bayerisches Schlichtungsgesetz
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Inhaltsverzeichnis
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Abschnitt I
:
Obligatorische Schlichtung als Prozessvoraussetzung
Art. 1 - Art. 4
Abschnitt II
:
Gütestellen nach
Art. 5 - Art. 8
Abschnitt III
:
Durchführung des Schlichtungsverfahrens vor dem Schlichter der Gütestelle nach Abschnitt II
Art. 9 - Art. 12
Abschnitt IV
:
Vergütung für das Güteverfahren der Gütestellen nach Abschnitt II und deren Vollstreckung
Art. 13 - Art. 17
Abschnitt V
:
Vollstreckung aus dem Vergleich der Gütestellen und Klauselerteilung
Art. 18 - Art. 19
Abschnitt VI
:
Änderung des , In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten und Übergangsvorschriften
Art. 20 - Art. 22
Schlussformel