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Bayerisches Landesplanungsgesetz
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Art. 24 - Landesplanerische Stellungnahme
Wird keine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt, gibt die höhere Landesplanungsbehörde im Rahmen einer fachrechtlichen Behördenbeteiligung eine landesplanerische Stellungnahme ab.
Import:
01.04.2026
a.F. verfügbar