[Bay]BezO Bezirksordnung
[Bay]BezO
Bezirksordnung
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Kommunalrecht
Der Bezirk kann Unternehmen außerhalb seiner allgemeinen Verwaltung in folgenden Rechtsformen betreiben:
- 1.als Eigenbetrieb,
- 2.als selbständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts,
- 3.in den Rechtsformen des Privatrechts.
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