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37. BImSchV
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37. BImSchV
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Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote
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Eingangsformel
Teil 1
:
Allgemeiner Teil
§ 1 - § 2
Teil 2
:
Anforderungen an erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
§ 3 - § 11
Teil 3
:
Anforderungen an mitverarbeitete biogene Öle und biogenen Wasserstoff
§ 12 - § 13
Teil 4
:
Nachweise
§ 14 - § 43
Teil 5
:
Zentrales Register und elektronische Datenbank
§ 44 - § 45
Teil 6
:
Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren
§ 46 - Anlage