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35. BImSchV
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35. BImSchV
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Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung
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§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen
§ 3 Kennzeichnung
§ 4 Ausgabe der Plaketten
§ 5 Nachweis der Schadstoffgruppe für im Inland zugelassene Fahrzeuge
§ 6 Nachweis der Schadstoffgruppe für im Ausland zugelassene Fahrzeuge
Anhang 1 Plakettenmuster (zu § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1)
Anhang 2 Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen (zu § 2 Abs. 2)
Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1 (zu § 2 Abs. 3)