Search for paragraphs, statutes or keyword
Workspace
StPO
Expand all headings
StPO
info
Strafprozessordnung
info
To single view
Strafrecht
Strafprozessrecht
Select color
Select color
§ 38 Unmittelbare Ladung
Die bei dem Strafverfahren beteiligten Personen, denen die Befugnis beigelegt ist, Zeugen und Sachverständige unmittelbar zu laden, haben mit der Zustellung der Ladung den Gerichtsvollzieher zu beauftragen.
Imported:
20.09.2024