Search for paragraphs, statutes or keyword
Workspace
StPO
Expand all headings
StPO
info
Strafprozessordnung
info
To single view
Strafrecht
Strafprozessrecht
Select color
Select color
§ 355 Verweisung an das zuständige Gericht
Wird ein Urteil aufgehoben, weil das Gericht des vorangehenden Rechtszuges sich mit Unrecht für zuständig erachtet hat, so verweist das Revisionsgericht gleichzeitig die Sache an das zuständige Gericht.
Imported:
20.09.2024