Search for paragraphs, statutes or keyword
Workspace
StPO
Expand all headings
StPO
info
Strafprozessordnung
info
To single view
Strafrecht
Strafprozessrecht
Select color
Select color
§ 301 Wirkung eines Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft
Jedes von der Staatsanwaltschaft eingelegte Rechtsmittel hat die Wirkung, daß die angefochtene Entscheidung auch zugunsten des Beschuldigten abgeändert oder aufgehoben werden kann.
Imported:
20.09.2024