Search for paragraphs, statutes or keyword
Workspace
StPO
Expand all headings
StPO
info
Strafprozessordnung
info
To single view
Strafrecht
Strafprozessrecht
Select color
Select color
§ 146 Verbot der Mehrfachverteidigung
Ein Verteidiger kann nicht gleichzeitig mehrere derselben Tat Beschuldigte verteidigen. In einem Verfahren kann er auch nicht gleichzeitig mehrere verschiedener Taten Beschuldigte verteidigen.
Imported:
20.09.2024