StaRUG

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Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz

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Insolvenzrecht u.Ä.

Im Zweifel ist anzunehmen, dass das Planangebot unter der Bedingung steht, dass sämtliche Planbetroffene zustimmen oder dass der Plan gerichtlich bestätigt wird.
Source: BMJ
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