SGB XIV Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB XIV
Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch
Leistungen zur Teilhabe sind
- 1.
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,
- 2.
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung,
- 3.
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe und
- 4.
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
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