SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung
SGB VII
Gesetzliche Unfallversicherung
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Sozialrecht
Haushaltshilfe und Leistungen zur Kinderbetreuung nach § 74 Abs. 1 bis 3 des Neunten Buches werden auch bei Leistungen zur Sozialen Teilhabe erbracht.
Source: BMJ
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