Search for paragraphs, statutes or keyword
Workspace
RVG
Expand all headings
RVG
info
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
info
To single view
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Recht der juristischen Berufe
Select color
Select color
§ 6 Mehrere Rechtsanwälte
Ist der Auftrag mehreren Rechtsanwälten zur gemeinschaftlichen Erledigung übertragen, erhält jeder Rechtsanwalt für seine Tätigkeit die volle Vergütung.
Imported:
13.08.2025