ÖGDG NRW Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen
ÖGDG NRW
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen
Spezialisierungen
Medizinrecht
Die vom Kreis oder von der kreisfreien Stadt abzugebenden Stellungnahmen zu Planungs- und Genehmigungsverfahren werden unter Beteiligung der unteren Gesundheitsbehörde erstellt, wenn gesundheitliche Belange der Bevölkerung berührt werden. Die untere Gesundheitsbehörde gibt Stellungnahmen zu gesundheitlicher Verträglichkeit und gesundheitlichen Auswirkungen der Vorhaben ab.
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