KapMuG (not in force)
Open table of contents

KapMuG (not in force)  

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (not in force)

Mit Erlass des Vorlagebeschlusses ist die Einleitung eines weiteren Musterverfahrens für die gemäß § 8 Absatz 1 auszusetzenden Verfahren unzulässig. Ein gleichwohl ergangener Vorlagebeschluss ist nicht bindend.
Imported: