KapMuG (not in force)

KapMuG (not in force)  
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (not in force)

Spezialisierungen

Bank- & Kapitalmarktrecht

Die Beigeladenen müssen das Musterverfahren in der Lage annehmen, in der es sich im Zeitpunkt der Aussetzung des von ihnen geführten Rechtsstreits befindet. Sie sind berechtigt, Angriffs- oder Verteidigungsmittel geltend zu machen und alle Prozesshandlungen wirksam vorzunehmen, soweit ihre Erklärungen und Handlungen mit Erklärungen und Handlungen des Musterklägers nicht in Widerspruch stehen.
Imported: