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§ 3a Landesjustizprüfungsamt, Justizprüfungsämter
Das Landesjustizprüfungsamt ist an das für Justiz zuständige Ministerium angegliedert. An die Oberlandesgerichte ist jeweils ein Justizprüfungsamt angegliedert. Die Stellung der Behörden bleibt im Übrigen unberührt.
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20.10.2024