Search for paragraphs, statutes or keyword
Workspace
HGB
Expand all headings
HGB
info
Handelsgesetzbuch
info
To single view
Zivilrecht
Privates Wirtschaftsrecht
Handelsrecht
Select color
Select color
§ 56 [Vollmacht der Angestellten im Laden/Warenlager]
Wer in einem Laden oder in einem offenen Warenlager angestellt ist, gilt als ermächtigt zu Verkäufen und Empfangnahmen, die in einem derartigen Laden oder Warenlager gewöhnlich geschehen.
Imported:
20.09.2024