Search for paragraphs, statutes or keyword
Workspace
GO NRW
Expand all headings
GO NRW
info
Gemeindeordnung NRW
info
To single view
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Kommunalrecht
Select color
§ 2 Wirkungskreis
Die Gemeinden sind in ihrem Gebiet, soweit die Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen, ausschließliche und eigenverantwortliche Träger der öffentlichen Verwaltung.
Imported:
08.06.2025