GKG

GKG  
Gerichtskostengesetz

ZivilrechtZivilprozessrecht

Nat. Zivilprozessrecht

Die Kosten des Umsetzungsverfahrens nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz schuldet nur der im zugrunde liegenden Abhilfeverfahren verurteilte Unternehmer.
Imported: