Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
GAD
Open table of contents
Collapse all headings
GAD
info
To single view
Gesetz über den Auswärtigen Dienst
info
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Select color
Select color
§ 20 - Mitwirkung der Ehegatten an dienstlichen Aufgaben
Wirken die Ehegatten im dienstlichen Interesse an der Erfüllung von Aufgaben der Beamten oder der Auslandsvertretung mit, so sind sie dabei zu unterstützen.
Imported:
04.08.2026